Quittung - Auto-Ankauf Ulm
1. Zweck der Quittung
Die Quittung wird gewöhnlich vom Verkäufer erstellt und vom Käufer unterzeichnet, um einen schriftlichen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu haben. Durch die Unterschrift bestätigt der Käufer, dass er das Geld erhalten hat.
2. Pflicht zur Ausstellung
Es besteht die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer auf dessen Verlangen eine Quittung auszustellen. In einigen Situationen kann der Verkäufer auch aus eigenem Interesse eine Quittung ausstellen, um seine eigene Buchführung zu verfolgen.
3. Inhalt der Quittung
Um als gültiger Beleg zu gelten, müssen bestimmte Informationen auf der Quittung vorhanden sein. Das beinhaltet den Namen und die Adresse des Verkäufers, den Namen und die Adresse des Käufers, das Datum der Zahlung sowie den Zahlungsbetrag. Zusätzlich sollte der Verwendungszweck der Zahlung angegeben werden, zum Beispiel "Kauf eines gebrauchten Autos".
4. Unterschrift
Um als gültigen Beleg zu gelten, bedarf es der Unterschrift des Käufers auf der Quittung. Dadurch bestätigt der Käufer den Erhalt des Geldes und stimmt den Angaben auf der Quittung zu.
5. Aufbewahrung der Quittung
Es ist ratsam, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Quittung gründlich aufbewahren. Im Fall von Uneinigkeiten oder Beschwerden kann die Quittung als Nachweis dienen.
Fazit:
Es ist wichtig, die Quittung beim Autoverkauf sorgfältig aufzubewahren. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sollten diese Belege behalten. Die Unterschrift des Käufers bestätigt, dass das Geld erhalten wurde und alle Informationen auf der Quittung korrekt sind. Wenn alle Anforderungen an den Inhalt der Quittung erfüllt sind, kann sie als gültiger Nachweis dienen.
